DGH Lieferungen – zuverlässig und günstig! Warennettowert (alle Angaben zzgl. MwSt) : 0 - 50 EUR Porto 10,60 EUR zzgl. Transportversicherung* Sollten nicht alle Artikel Ihrer Bestellung lieferbar sein, so erfolgt eine portofreie Nachlieferung, wenn der Warennettowert der nicht verfügbaren Artikel 50 € übersteigt. Produkte die per Spedition oder als Großpaket versandt werden, sind zu Ihrer Information im DGH Webshop gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass wir bei diesen Versandarten den 24 Stunden-Lieferservice nicht garantieren können. Für eine reibungslose Zustellung von Speditionssendungen benötigen wir von Ihnen eine Telefonnummer für die telefonische Avisierung, Sollten weitere Zustellversuche erforderlich sein gehen die Kosten zu Ihren Lasten. Alle Angaben beziehen sich auf eine Lieferung auf das deutsche Festland. Bitte beachten Sie, dass bei Sendungen auf Inseln höhere Kosten anfallen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Speditionslieferungen mit sehr hohem Volumen bzw. Gewicht einen Teil der Kosten an Sie weitergeben müssen. Bei entsprechenden Aufträgen informieren wir Sie vor dem Versand. Für Sendungen ins Ausland gelten abweichende Versandkosten und sind von versandkostenfreien Aktionsangeboten ausgeschlossen.
DGH-Richtlinie zur Handhabung von Transportschäden Dienstleister DHL: Fall 1: Es ist eine offensichtliche Beschädigung am Paket erkennbar ? Annahme verweigern. Fall 2: Das Paket ist durch DHL nachverpackt bzw. nachverklebt worden und an der Ware wird eine Beschädigung festgestellt ? Es muss innerhalb von 7 Werktagen ab Auslieferdatum eine Schadensanzeige bei der DHL Filiale gestellt und das Paket (inkl. kompletten Inhalt) vorgezeigt werden. DGH erhält vom Kunden eine Kopie der Schadensanzeige. HINWEIS: Versäumt es der Kunde, innerhalb dieser Frist den Schaden durch DHL protokollieren zu lassen, verfällt der Rechtsanspruch an DGH auf Gutschrift, Ersatzlieferung, etc. Dienstleister DPD: Fall 1: Es liegt eine offensichtliche Beschädigung am Paket vor ? Offensichtliche Beschädigungen müssen beim Frachtführer angezeigt, also vermerkt werden. Meldung an DGH mit Bildern des Schadens. Die Sendung selbst muss inklusive Inhalt beim Kunden unter Verschluss bleiben (darf also bis zur Klärung nicht veräußert werden). Fall 2: Es liegt eine Beschädigung der Ware vor, der Versandkarton ist ohne Beschädigung ? Telefonische Meldung bei DGH. HINWEIS: Versäumt es der Kunde, innerhalb von 7 Werktagen ab Auslieferdatum sich bei DGH zu melden, verfällt der Rechtsanspruch an DGH auf Gutschrift, Ersatzlieferung, etc. Dienstleister Spedition: Fall 1: Es liegt eine offensichtliche Beschädigung der Verpackung/Palette vor ? Annahme verweigern oder: Der Spediteur muss die Statusmeldung „Sendung beschädigt“ in das Datengerät/auf den Originalfrachtbrief notieren + welche Art der Beschädigung vorliegt. Danach, jedoch spätestens nach 7 Werktagen ab Auslieferdatum Meldung an DGH mit Bildern der Beschädigung. Fall 2: Es wird nach dem Auspacken eine Beschädigung an der Ware festgestellt ? Aufheben der Originalverpackung + Meldung an DGH (spätestens innerhalb von 7 Werktagen ab Auslieferdatum) inkl. Bilder. Es wird geprüft, ob ein verdeckter Schaden vorliegt. HINWEIS: Wird die Sendung vom Kunden als ordnungsgemäß geliefert unterschrieben, obwohl eine Beschädigung ersichtlich ist, verfällt der Rechtsanspruch an DGH auf Gutschrift, Ersatzlieferung, etc. Dies gilt ebenso, wenn die Meldefrist von sieben Werktagen ab Auslieferdatum verstrichen ist. Bei „verdeckten“ Transportschäden erfolgt eine Prüfung durch DGH. Eine solcher Schaden kann ebenfalls abgelehnt werden, wenn die Beschädigung der Kartons/Ware so stark ist, dass der Schaden auch äußerlich zu sehen sein bzw. eine Verletzung der Folierung/Verpackung vorliegen müsste. |

